Mit großer Sorge beobachten wir die Ereignisse rund um die Demonstration am Alexis-Schumann- Platz am 03.06.23 Aus unserer Sicht wurde mit den teils minderjährigen Menschen innerhalb des Polizeikessels unverhältnismäßig und menschenunwürdig umgegangen. Wir möchten nicht die Frage diskutieren, ob die Auflösung der Demonstration notwendig gewesen ist. Wir erkennen ohne Umschweife an, dass von einem Teil der Demonstrierenden Gewalt gegenüber den Beamt*innen ausgeübt wurde. Aber wir sehen es als unsere Pflicht als Kinderschutzbund Leipzig an, Stellung zu nehmen zum Umgang der Polizei mit den jungen Menschen innerhalb der anschließenden mehr als 10-stündigen Maßnahme.
Mit Sorgen haben wir die Berichterstattungen zum Umgang der Polizei mit den teils minderjährigen Teilnehmer*innen bei einer Demonstration im Leipziger Süden wahrgenommen. In einzelnen Medien berichten Eltern, wie auch die minderjährigen Betroffenen selbst von den Verhältnissen vor Ort.
Am 3.6. wurden ca. 1000 Menschen von der Polizei umringt und an einem Ort festgehalten.
Diese Maßnahme dauerte bis spät in die Nacht an. Im Kessel der Polizei befanden sich neben vielen Erwachsenen auch Minderjährige.
Die Schilderungen von zahlreichen Beobachter*innen und Betroffenen zeigt für uns eindeutig, dass es die Polizei versäumt hat die im Kessel anwesenden Minderjährigen schnell wieder aus der Maßnahme zu entlassen, in dem diese zielgerichtet zuerst der Identitätsfeststellung zugeführt wurden. Stattdessen verblieben auch die Jugendlichen sehr lange in der polizeilichen Maßnahme. Dem Kinderschutzbund Leipzig liegen auch Informationen vor, wonach es Jugendlichen verwehrt wurde Kontakt mit den ebenfalls anwesenden, aber außerhalb des Kessels befindlichen Erziehungsberechtigen aufzunehmen. Dieser Tatbestand muss nach Ansicht des Kinderschutzbundes dringend überprüft und Gegenstand der Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und –beamten werden. Es kann nicht angehen, dass Minderjährige im Rahmen einer Polizeimaßnahme an der Zusammenführung mit den anwesenden und sich zu erkennen gebenden Sorgeberechtigten gehindert und alleine der polizeilichen Maßnahme ausgesetzt bleiben. Hier muss die Sonderstellung der Jugendlichen und ihr Schutzanspruch gewährleistet bleiben.
Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass es uns an dieser Stelle nicht um die Bewertung der Entscheidung geht, ob die Auflösung der Kundgebung und die weiteren Maßnahmen vor Ort notwendig waren. Aber wir prangern den unverhältnismäßigen Umgang der Polizei mit den minderjährigen Menschen innerhalb des Kessels mit aller Schärfe und Deutlichkeit an und fordern eine Aufklärung dieser Vorfälle.
Als gemeinnütziger Verein in der Kinder- und Jugendhilfe ist es unsere wichtigste Aufgabe, eine Gesellschaft zu gestalten, in der sich junge Menschen sicher entfalten können. Zu diesem Auftrag gehört auch die politische Willensbildung (§11 SGB VIII). Kinder und Jugendliche sollen lernen, ihre Bedürfnisse kundzutun und zu widersprechen, wo diese eine Einschränkung erfahren. Auch für sie gilt das hohe demokratische Gut der Versammlungsfreiheit (Artikel 15 UN KRK), um für eine gerechtere Gesellschaft einzutreten.