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Prozessbegleitung Suchtpräventionskonzept

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Schülermultiplikator*innenprojekt 

FREE YOUR MIND

Telefon: 0341 70 25 714

E-Mail: fym@dksb-leipzig.de

Ein Präventionskonzept ist Teil des gesamtschulischen Schutzkonzepts und beinhaltet die Umsetzung suchtpräventiver und intervenierender Maßnahmen. Im Anschluss kann das Konzept jedoch auch an die Themen Gewalt bzw. Medien angepasst werden. Verantwortlich für die Erarbeitung ist eine Steuerungsgruppe, die sich bestenfalls aus der (stellvertretenden) Schulleitung, Beratungslehrer*in, ggf. Schulsozialarbeiter*in sowie mindestens zwei weiteren Lehrkräften zusammensetzt.

 

Die PlanLOS-Prozessbegleitung nach dem Konzept des inpeos e.V. ist auf zwei Jahre angelegt und kann folgende Schritte beinhalten:

  • eine Fortbildungsveranstaltung zu den Themen Sucht bzw. Suchtprävention einschließlich Substanzkunde sowie Fachstandards  
  • die Erfassung des Ist-Zustandes sowie eine Bedarfsanalyse (via standardisierter Befragung des Kollegiums, Schüler*innen und ggf. Eltern) unter Einbezug der Schüler*innen (Schüler*innenrat und/oder Schülermultiplikator*innen)
  • die Erarbeitung einer strukturierten und personenunabhängigen Angebotsplanung für alle Klassenstufen (Unterrichtsvorschläge an Lehrplan angepasst, Angebote externer Fachkräfte, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte, Angebote für Eltern)
  • die Sichtung und ggf. Überarbeitung der schulischen Hausordnung
  • die Erarbeitung bzw. Sichtung und ggf. Anpassung bestehender Handlungsleitfäden bei Vorkommnissen in Bezug auf Substanzkonsum sowie eines sog. Stufenplans mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten
  • die Präsentation sämtlicher Arbeitsergebnisse vor dem Kollegium, insb. Besprechung der Handlungsleitfäden
  • die Umsetzung bzw. Erprobung mit Reflexion

 

Dauer: Die Prozessbegleitung ist auf 2 Jahre angelegt. 

Finanzierung: Die Prozessbegleitung selbst ist für Schulen kostenfrei. Für Zusatzbausteine wie Fortbildungsveranstaltungen fallen Honorarkosten in Höhe von 250,00 Euro an.

 

Prozessbegleitung Suchtpräventionskonzept

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Ein Suchtpräventionskonzept ist Teil des Schutzkonzepts einer Schule. In diesem Konzept werden Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen, dass Kinder & Jugendliche nicht süchtig werden.

Dieses Suchtpräventionskonzept wird von einer Steuerungsgruppe erarbeitet.  In der Gruppe sind die Schulleitung, die Beratungslehrerin oder der Beratungslehrer, die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter und mindestens zwei weitere Lehrer.

 

Die PlanLOS-Prozessbegleitung nach dem Konzept des inpeos e.V. dauert zwei Jahre und kann folgende Schritte beinhalten:

 

  • Es gibt eine Fortbildung zu den Themen Sucht und Suchtprävention. Dabei geht es um Drogen und Sucht.
  • Es wird geschaut, welche Probleme die Schule aktuell hat und was richtig gut läuft. Dafür wird eine Umfrage gemacht. 
  • Es wird eine Angebotsplanung gemacht. Die Angebote sind für alle Klassenstufen, Lehrkräfte und Eltern. Sie sind strukturiert und an den Lehrplan angepasst. 
  • Die Hausordnung wird angeschaut. Es wird geschaut, ob sie angepasst werden muss.
  • Es wird überlegt, was gemacht werden kann, wenn es Probleme mit Drogen gibt. Dazu gibt es Handlungsleitfäden und Stufenpläne. Die werden angeschaut und angepasst. 

 

Die Prozessbegleitung dauert 2 Jahre und ist kostenfrei. Nur zusätzliche Fortbildungen kosten Geld. Das sind 250 Euro für jede Veranstaltung.