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Beratung nach Paragraph 8a SGB VIII

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Fachgruppe Schutzkonzept

 

E-Mail: schutzkonzepte@dksb-leipzig.de

 

Die Beratung nach § 8a SGB VIII ist ein wichtiger Teil des Kinderschutzes. Dabei arbeiten pädagogische Fachkräfte (z. B. Erzieher, Lehrer) mit einer "insoweit erfahrenen Fachkraft" (IseF) zusammen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Gefahr ist. Sie schätzen Risiken ein, planen Schutzmaßnahmen und entscheiden, ob das Jugendamt informiert werden muss. 

 

  • Sie haben (gerade) keine eigene Kinderschutzfachkraft/ Insoweit Erfahrene Fachkraft zur Verfügung?

  • Sie wünschen sich einen externen Blick?

     

Nach Verfügbarkeit bieten wir Beratung nach §8a SBG VIII für Externe an. Die Beratung ist kostenpflichtig. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt über die angegebene E-Mail Adresse auf und erfragen Sie ein individuelles Angebot. 

 

Beratung nach Paragraph 8a SGB VIII

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Fachgruppe Schutzkonzept

 

E-Mail: schutzkonzepte@dksb-leipzig.de

 

Sie glauben, dass in Ihrer Einrichtung ein Fall von Kindeswohlgefährdung vorliegt? Dann ist die Beratung nach § 8a SGB VIII ein wichtiger Teil des Kinderschutzes. Dabei werden Sie beraten, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind in Gefahr ist. Die Beratung schätzt Risiken ein, plant Schutzmaßnahmen und entscheidet, ob das Jugendamt informiert werden muss.

 

  • Haben Sie gerade keine eigene Fachkraft für Kinderschutz, die diese Beratung übernehmen kann? 
  • Sie wünschen sich einen Blick von außen auf das Thema Kinderschutz?

     

Wenn Plätze frei sind, bieten wir Beratung an. Die Beratung kostet Geld. Wenn Sie Interesse haben, dann schreiben Sie uns eine E-Mail und wir besprechen die Kosten.