
Elterninformation März 2022
Liebe Familien des Kinderhaus BLAUER ELEFANT,
nach Veröffentlichung der neuen Schul- und Kita- Coronaverordnung vom 01.03.2022 (https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html) möchten wir Sie über die Regelungen, die ab dem 07.03.2022 in unserer Einrichtung gelten, informieren.
1. Es findet Regelbetrieb statt, d.h. unsere Einrichtung öffnet um 6:30 Uhr bis spätestens 17:30 Uhr.
2. Dennoch kann es aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Einschränkungen beim Personal kommen. Daraus resultierende Veränderungen zeigen wir Ihnen zeitnah an. Bitte achten Sie demgemäß weiterhin auf aktuelle Informationen per E-Mail, in der Care App oder im Haus als Aushang.
3. Aufgrund des Regelbetriebes können sich die Kinder in allen Bereichen der Einrichtung wieder mischen.
4. So insbesondere im Frühbereich (von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr im A9) und im Spätbereich (von ca. 16:00/16:30 Uhr bis 17:30 Uhr im A9 oder Garten – je nach Witterung).
5. Alle hygienischen Maßnahmen bleiben weiterhin gültig:
a. Maskenpflicht für Personen mit Vollendung 7. Lebensjahr (Kinder im Grundschulalter tragen eine medizinische Maske, alle anderen tragen eine FFP2 Maske, Ausnahmen mit Bescheinigung),
b. Maskenplicht gilt vor dem Eingangsbereich, im gesamten Gebäude sowie im Außenspielbereich (Ausnahmen: Personal im Betreuungskontext und ohne Empfehlungen vom GA)
c. Händehygiene am Eingang,
d. Mindestabstand einhalten, wenn möglich.
e. Ein Erwachsener begleitet das Kind beim Bringen/Holen in der Kita
f. Kurzer Aufenthalt in der Kita zum Bringen/Holen (weniger als 10 Min.)
g. Bei längerem Aufenthalt (Eingewöhnung, Elterngespräch) – Nachweis Geimpft, Genesen oder Tagaktueller Test!
h. Zugang zum Garten, zur Garderobe und bei Bedarf Sanitärräume des Kindes. Für die Gruppenräume gilt weiterhin ein Betretungsverbot.
i. Bitte beachten Sie dazu auch den aktuell gültigen Hygieneplan für Kindertagesstätten, ausgehangen in den Fluren der Kita.
6. Folgende Zutrittsbeschränkungen gelten weiterhin für:
a. Personen, die mindestens eines der folgenden Corona-Symptome zeigen: Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
b. oder Personen, die sich aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder des engen Kontakts zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person absondern müssen (Siehe Infoblatt zur Absonderung in Sachsen im Anhang).
7. Aus der Handlungsempfehlung des Sächsischen Kultusministeriums (siehe Anhang) können Eltern und päd. Fachkräfte ablesen,
a. bei welchen Symptomen ein Arzt aufgesucht werden muss oder
b. bei welchen allgemeinen und unspezifischen Symptomen der Kitabesuch ebenfalls beschränkt wird (da Verdacht auf andere Infektionskrankheiten gem. IfSG bestehen kann).
8. Eine Betreuung ist möglich,
a. erst zwei Tage nach dem letztmaligen Auftreten eines Symptoms (48 Stunden – Regel),
b. bei konkreten Verdacht auf eine Corona-Infektion mit ärztlicher Bescheinigung oder durch einen am selben Tage durchgeführten Teststellentest, der bestätigt, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Bitte unterstützen Sie die Maßnahmen weiterhin so, damit unsere Kindereinrichtung ein möglichst stabiles und zeitlich umfassendes Betreuungsangebot gewähren kann.
Ich bedanke mich an dieser Stelle auch sehr herzlich für die zahlreichen Spenden und helfenden Hände für unsere Spenden-Aktion für die Ukraine.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Wochenende,
bitte bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Alina Gehlert
Leiterin der Einrichtung